„Wir werden dem FDP-Antrag im Hauptausschuss, die Straßenausbaubeiträge teilweise abzuschaffen, zustimmen“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Nicolai Steinhau-Kühl.
„Nachdem der Grundsteuerhebesatz B im Jahr 2012 gegen unsere Stimmen erhöht wurde, ist dies nun eine Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger Norderstedts in Zukunft von zumindest einigen Kosten zu befreien. Leider ist es nur möglich, auf die Beiträge für Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen zu verzichten und nicht auf die Beiträge für den erstmaligen Ausbau von Straßen.“
Straßenausbaubeiträge nach dem KAG
Die Beiträge für den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen werden über KAG (Kommunalabgabengesetz), welches ein Landesgesetz ist, geregelt. Für die Ausbaubeiträge beim erstmaligen Ausbau von Straßen gilt das BauGB, welches ein Bundesgesetz und daher nicht durch den Beschluss der Landesregierung in Kiel betroffen ist.
„Hier sehen wir die große Herausforderung für Verwaltung und Politik. Es ist nicht immer leicht zu verstehen, warum man für Baumaßnahmen an der einen Straße keine Beiträge mehr zahlen muss und bei einer anderen Straße schon. Da ist der Ärger programmiert, wenn es uns nicht gelingt, das den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären“, so Steinhau-Kühl.
Kosten für die Stadt in Grenzen halten
Mit einem Ergänzungsantrag möchte die SPD-Fraktion die Verwaltung damit beauftragen, einen Rahmen für den Ausbau von Straßen zu erarbeiten und diese dem Ausschuss zum Beschluss vorzulegen. Hierzu sagt Steinhau-Kühl: „Um eine Standardisierung und damit finanzielle Kalkulierbarkeit von Straßenausbauten gewährleisten zu können, muss ein Rahmen für den Ausbau, den Umbau und die Erneuerung von Straßen festgelegt werden.“