Schon im Dezember 2019 hat der Landtag ein Gesetz zur Kita-Reform verabschiedet. Wegen der Corona-Lage tritt es mit Verzögerung in Kraft, nämlich am 1. Januar 2021. Die Kommunen zwingt das neue Gesetz, ihre Kita-Satzungen zu ändern, so auch Norderstedt. Am 8. Dezember 2020 hat die Stadtvertretung die geänderte Satzung beschlossen.
Was sind die Vorteile im neuen Kitagesetz?
- Landesweite Deckelung der Gebühren pro Betreuungsstunde auf 7,21 € in der Altersstufe Krippe, auf 5,66 € in der Altersstufe Elementar.
- Erhöhung des Personalschlüssels im Elementarbereich
- Erhöhung der Geschwisterermäßigung
- Gleichstellung Kindertagespflege
Was sind die Nachteile im neuen Kitagesetz?
- Wegfall des Landes-Zuschusses für Krippenkinder in Höhe von 100 € monatlich
- Abschaffung der Beitragsfreiheit für Kinder mit Behinderung
- Wegfall der Geschwisterermäßigung bei Kindern in der Ganztagsbetreuung
- Fachkräftemangel in Kitas wird nicht adressiert. Die Erzieherausbildung muss attraktiver werden – auch dafür bedarf es weiterer Reformen.
Welche Auswirkungen hat die Kitareform für Norderstedt?
Norderstedt hat bereits einen hohen Standard in der Kinderbetreuung. Jetzt hat die Stadtvertretung beschlossen, den Personalschlüssel auf 2,8 zu erhöhen und die Gebühren pro Kind und Stunde auf 4 € festzusetzen.
Unter dem neuen Kitagesetz kann die Stadt den Qualitätsstandard zwar halten oder sogar verbessern, aber mit erhöhten Kosten. Denn das neue Kitagesetz beinhaltet nur Mindesstandards. Und nur die werden vom Land gefördert.
In Zahlen bedeutet das allein für den Neuabschluss mit den freien Kita-Trägern eine Steigerung von bisher 22.910.180 Mio € auf 28.178.977 Mio €.
Noch immer ist nicht klar, wie hoch die zusätzliche Förderung des Landes ausfällt. Die Angaben liegen zwischen 6,5 Mio € und 7,5 Mio.€.
Die neue Norderstedter Kitasatzung sieht vor, dass die bisherigen Elternbeiträge zunächst um 20 % gesenkt werden. Offene Fragen zur Finanzierung, zu Betreuungsstunden und Randzeitenbetreuung sollen in den nächsten Monaten geklärt werden.
Beitragsfreiheit nur mit der SPD
Das Fazit von SPD-Stadtvertreterin Sybille Hahn lautet: „Eltern und Kommunen haben sich durch die Versprechungen der Landesregierung zu Recht viel mehr erwartet. Entlastung gibt es nur mit kompletter Beitragsfreiheit – und die wird es nur mit der SPD geben.
Anders als von Landesregierung gerne suggeriert wird, schließt die Erhöhung der Qualität eine Beitragsfreiheit nicht aus. Beides gleichzeitig ist möglich: SPD-regierte norddeutsche Nachbarländer machen es uns vor. Was dort möglich ist, muss auch für Schleswig Holstein gelten.“