Das war „SPD vor Ort“ am 16.11.2022 in Garstedt

Aufreger-Thema Autoverkehr: auch in der Garstedter Feldmark. Darf Gewerbe in der Feldmark gebaut werden? Wie geht Knickpflege, und wer bezahlt? Das waren einige der Themen, um die es am 16.11.2022 in der Grundschule Niendorfer Straße ging, als die Norderstedter SPD Bürgerinnen und Bürger zur Diskussionsveranstaltung eingeladen hatte.

"SPD vor Ort" in Garstedt
"SPD vor Ort", Thema Garstedter Feldmark Bild: SPD

„Garstedter Feldmark und Umgebung“

Unter dieser Überschrift hatte die Norderstedter SPD eingeladen. 25 Menschen waren der Einladung gefolgt und hatten so viele Fragen und so viel Diskussionsbedarf, dass zwei Stunden wie im Fluge vergingen. Die Vortragsfolien sind hier zu finden.

Planungsrelikt Autobahnanschluss

Ein Kritikpunkt war: Im gültigen Flächennutzungsplan, dem „FNP 2020“, sind ein Autobahnanschluss und eine Umgehungstraße eingezeichnet, die durch die Garstedter Feldmark führen. Das war vor Jahren ein Wunsch einiger Kommunalpolitiker. Die SPD wollte schon damals die Feldmark schützen und hat im Jahr 2008 einen Stadtvertretungs-Beschluss herbeigeführt, die Straßen aus dem Flächennutzungsplan zu entfernen. Gegenstimmen hat es lediglich aus der CDU gegeben.

Leider ist der Beschluss nicht in die Tat umgesetzt worden. Die Stadtverwaltung arbeitet jetzt aber am Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans. Die SPD wird darauf achten, dass die Straßen in ihm nicht vorkommen.

Die Feldmark als Landschaftsschutzgebiet?

Seit langem gibt es die Idee, einen Teil der Garstedter Feldmark zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären. Ziel eines Landschaftsschutzgebietes ist, das Landschaftsbild zu erhalten. Zusätzliche Bebauung ist dann verboten, aber jede vorhandene Bebauung und jede vorhandene Art der Nutzung bleiben erhalten. Landwirtschaft kann weiterhin betrieben werden.

Zuständig dafür, ein Landschaftsschutzgebiet festzulegen, ist die „Untere Naturschutzbehörde“, die ein Teil der Kreisverwaltung ist. Der SPD-Kreistagsabgeordnete Jens Wersig wird auf Kreisebene eine Anfrage einreichen, um den Planungsstand zu erfahren.

Drohnenflug in der Feldmark?

Ein Landwirt hat die Frage gestellt, ob es erlaubt bleiben wird, im Sommer eine Drohne fliegen zu lassen. Er verwendet die Drohne, um Rehkitze zu entdecken und sie vor dem Tod durch Mähmaschinen zu bewahren. Die Antwort lautet: Selbstverständlich bleibt es auch dann erlaubt, falls ein Teil der Feldmark zum Landschaftsschutzgebiet wird.

Eine Besonderheit gibt es lediglich in Naturschutzgebieten, und zwar durch §21 h der Luftverkehrs-Ordnung LuftVO: Es muss die Genehmigung der „Unteren Naturschutzbehörde“ eingeholt werden.

Autos in der Feldmark

Ortskundige meinen, dass seit Aufstellen der Verkehrszeichen „Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ in den Straßen Buckhorn, Harthagen, Rantzauer Forstweg und anderen schneller gefahren wird. Vor dem Aufstellen der Schilder hat offenbar die Unsicherheit auf den schmalen und kurvenreichen Fahrbahnen zu einer vorsichtigeren Fahrweise geführt.

Nicht nur Besucher der Reiterhöfe sind dort unterwegs, sondern die Straßen werden auch als kurze Verbindung zwischen Hasloh und Norderstedt benutzt. Die SPD wird sich im zuständigen Arbeitskreis des Themas annehmen.

Tempo 30 in der Garstedter Feldmark?

Nachtrag vom 29.03.2023: Im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die SPD nachgefragt, ob auf einigen Straßenabschnitten Tempo 30 angeordnet werden kann. Tempo 30 können nämlich die Stadtvertretung und ihre Ausschüsse nach geltender Gesetzeslage nicht beschließen, sondern dafür ist auf Basis der StVO ausschließlich eine Abteilung in der Stadtverwaltung zuständig, die Verkehrsaufsicht.

Die Verkehrsaufsicht lehnt Tempo 30 ab. Auszug aus ihrer Antwort: „Zumeist handelt es sich um gerade ausreichend breite Fahrbahnen, die kaum Kurven oder Steigungen aufweisen. Fußgänger, Radfahrer und Reiter können bereits aus der Entfernung erkannt werden. Die Fahrweise kann beim Überholen ohne weiteres angepasst werden.
Geschwindigkeitsmessung zu verschiedenen Zeitpunkten in diesem Bereich haben keine übermäßigen Geschwindigkeiten ergeben. Dieses ist eher dem geschuldet, dass die subjektive Wahrnehmung von Geschwindigkeiten kaum den der tatsächlichen entspricht. Dieses haben zahlreiche Messungen bislang gezeigt.“

Ausblick zu Tempo 30

Langfristig ist denkbar, dass das Bundesrecht geändert wird, damit die politischen Gremien Geschwindigkeitsbeschränkungen beschließen dürfen. Etliche Städte haben zu dem Zweck das Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ gegründet. Die Norderstedter Stadtvertretung hat am 31.02.2023 mehrheitlich beschlossen, dem Bündnis beizutreten. Dagegen waren CDU, FDP und AfD.