Flugsicherung steht über Lärmaktionsplan
Die SPD hatte von Beginn an darauf hingewiesen, dass die 30.000 € vergeblich ausgegeben sein würden. Tatsächlich stellt das Gutachten nun fest, dass der Lärmaktionsplan keine Handhabe bietet. Die Rechtslage erlaube es nicht, „den zuständigen Luftfahrtbehörden verbindliche Vorgaben für die Verteilung des Flugbetriebs, etwa im Wege von Bahnverteilung, zu machen“, schreibt die beauftragte Kanzlei in einer Zusammenfassung.
Ein Lärmaktionsplan habe nur Auswirkungen auf zukünftige Planungen. Und er sei nicht bindend, sondern müsse lediglich „berücksichtigt“ werden. Zudem sei das Gewicht des Norderstedter Lärmaktionsplans in einer zukünftigen Gesamtplanung gering, weil maßgeblicher Verursacher von Lärmproblemen in der Stadt nicht der Flugverkehr, sondern der Straßenverkehr sei.
Fluglärm kann nur gemeinsam verringert werden
Die SPD hatte auch kritisiert, dass eine „gerechte Verteilung“ des Fluglärms nicht in Tagen pro Jahr gemessen werden könne. Denn weniger Flüge über Norderstedt würden mehr Flüge über Hamburg bedeuten, wo mehr Menschen pro Fläche wohnen als in Norderstedt. Dazu sagt Stadtvertreter Lasse Jürs, umweltpolitischer Sprecher der Norderstedter SPD: „Eine gute Lösung erreichen wir nicht auf Kosten der Menschen in Hamburg, sondern nur gemeinsam mit ihnen. Der richtige Ansatz ist daher, Gespräche mit den zuständigen Gremien in Hamburg zu führen.“