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Fluglärm

Fluglärm: Rechtsgutachten bestätigt Haltung der SPD

30.000 € hat der Umweltausschuss im Februar 2022 mit den Stimmen von CDU, WiN, Grünen, FDP, Die Linke und AfD bewilligt, um ein Rechtsgutachten zu erstellen. Es sollte ermitteln, ob Norderstedt mittels des Lärmaktionsplans auf eine „gerechte Verteilung der Flugbewegungen“ hinwirken kann, z. B. durch nächtliche Begrenzung der Flugroute Richtung Norderstedt auf maximal 90 Tage im Jahr. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Es lautet, in einem Wort zusammengefasst: „Nein“.

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